Verkauf einer geerbten Immobilie: Das ist zu beachten!

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Verkauf einer geerbten Immobilie: Das ist zu beachten!

Eine Immobilie zu erben, ist oft mit Unsicherheiten und Diskussionen verbunden. Neben der finanziellen Unsicherheit, wann und in welcher Höhe Erbschaftssteuer zu zahlen ist, können Haus oder Wohnung in einer Erbengemeinschaft zum Streitobjekt werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie alle beteiligten Seiten von einem professionell organisierten Hausverkauf profitieren und wie dieser formal abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkaufsoptionen ergeben sich innerhalb der Familie, an Investoren und Investorinnen oder ganz klassisch mit der Vermarktung über einen Makler oder eine Maklerin.
  • Erbschaftssteuer ist von jedem Mitglied der Erbengemeinschaft zu zahlen, das das Erbe antritt, jedoch unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
  • Für einen stressfreien Verkauf in emotional schwierigen Zeiten ist die Unterstützung durch erfahrene Immobilienmakler und -maklerinnen anzuraten.

Welche Verkaufsoptionen habe ich?

Ob Alleinerbe oder Erbengemeinschaft, im ersten Schritt sollte die Entscheidung für den Verkauf getroffen werden bzw. darüber Einigkeit bestehen. Wird beispielsweise das Elternhaus vererbt und eines der Geschwister hat Interesse an Kauf und Nutzung der Immobilie, ist ein Verkauf innerhalb der Familie denkbar. In diesem Fall ist der entsprechende Erbanteil innerfamiliär auszuzahlen.

Falls keine enge Bindung zur Immobilie besteht, kann der Verkauf an Investoren und Investorinnen mit einer Aufteilung des Erlöses gemäß Erbrecht und Testament erfolgen. Genauso können private Käufer und Käuferinnen für das Haus oder die Eigentumswohnung gesucht werden, was zur klassischen Zusammenarbeit mit einem Makler oder einer Maklerin führt.

Erbschaftssteuer und finanzielle Planung

Erben und Erbinnen haben eine Erbschaftssteuer zu entrichten, sofern sie das Erbe antreten. Die Höhe hängt von der familiären Beziehung zum bzw. zur Verstorbenen ab. Tritt der Ehepartner oder die Ehepartnerin die Erbschaft an, gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, im Falle von erbenden Kindern liegt die Freigrenze bei 400.000 Euro.

Eine kluge, finanzielle Planung ist nötig, wenn statt eines Verkaufs der Immobilie die Übernahme und Weiternutzung geplant ist. In diesem Fall wird kein Verkaufserlös erzielt, die Erbschaftssteuer oberhalb der genannten Freibeträge ist dennoch zu entrichten. Bei einem Immobilienwert bis 600.000 Euro sind dies aktuell 15 % für Kinder in der Steuerklasse I.

Von der Vorbereitung zur Verkaufsabwicklung

Für einen erfolgreichen und stressfreien Verkauf muss Einigkeit in der Erbengemeinschaft über den Verkauf bestehen. Hier können professionelle Immobilienmakler und -maklerinnen als neutrale Ansprechpartner wertvolle Hilfe leisten, um verschiedene Interessen bei dem Immobilienverkauf miteinander zu verbinden.

Häufig wird unterschätzt, wie der Tod eines geliebten Mitmenschen die Kommunikation in der Familie und das Treffen rationaler Entscheidungen beeinflusst. Auch die Erstellung von Exposés mit anschließender Vermarktung, die Sichtung von Kandidaten und Kandidatinnen und die formale Verkaufsabwicklung fallen in diesen Zeiten schwer. Hier leisten wir von KOCO Immobilien als professionelles Maklerbüro eine wertvolle Entlastung.

Professionelle Vermarktung mit Maklerhilfe

Beim Immobilienverkauf macht sich die Unterstützung eines Branchenprofis in jeder Situation bezahlt. Wir sind Ihr Experte für Immobilien verkaufen in Düsseldorf. Nutzen Sie speziell im Erbfall unseren professionellen Service und unsere weitreichenden Branchenkenntnisse, um zeitnah einen Verkaufserlös zu erzielen und diesen nach den Vorgaben des Testaments auf die einzelnen Erben und Erbinnen zu verteilen.

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