Immobilienverkauf bei Scheidung – wie Sie den Verkauf in dieser Situation am besten angehen

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Immobilienverkauf bei Scheidung – wie Sie den Verkauf in dieser Situation am besten angehen

Die Scheidung einer Ehe ist oft von Emotionen und Streitigkeiten geprägt. Speziell, wenn es um die Verteilung des gemeinsamen Vermögens geht, ist eine schnelle und sachliche Klärung notwendig. Im Falle einer Immobilie wird oft über einen Verkauf nachgedacht. Unser Artikel zeigt auf, wie Sie diesen richtig angehen und wie Ihnen ein erfahrener Immobilienmakler oder -maklerin hierbei helfen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über den Hausverkauf nach Scheidung sollte frühzeitig Einigkeit erzielt werden.
  • Eine präzise Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren ist zur Klärung finanzieller Ansprüche anzuraten.
  • Die Abwicklung über einen erfahrenen Immobilienmakler bzw. -maklerin nimmt beiden Seiten Mühen, Formalitäten und Stress ab.

Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern

Ein Hausverkauf nach Trennung oder Scheidung ist keine Seltenheit. Wenn beide Parteien ein neues Leben beginnen möchten, soll die Immobilie als Altlast verkauft und hierdurch ein neuer finanzieller Spielraum geschaffen werden. Ob der Verkauf überhaupt möglich ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab.

Hat beispielsweise ein Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht, entscheidet dieser alleine über den weiteren Umgang nach der Scheidung. Entscheidend ist, ob der Ehevertrag über eine Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung geschlossen wurde. Unabhängig davon sollte eine konstruktive Kommunikation zwischen beiden Seiten angestrebt werden.

Immobilienbewertung und Preisfestlegung

Haben sich beide Seiten auf einen Hausverkauf nach der Scheidung verständigt, ist die professionelle Abwicklung über einen Makler bzw. eine Maklerin ratsam. Dieser bzw. diese hilft im ersten Schritt, einen adäquaten Verkaufspreis festzulegen. Neben der einfachen Wertermittlung kann eine gerichtsfeste Methode, wie das Vergleichswertverfahren, sinnvoll sein.

Dieses Verfahren kommt primär zum Einsatz, wenn die Immobilie zum Streitobjekt der beiden Partner wird. Hier kann das Gericht eine detaillierte Wertbestimmung über einen Gutachter bzw. eine Gutachterin anordnen, beispielsweise wenn eine Partei die andere auszahlt. Für die persönliche Sicherheit kann die Anwendung auch bei einem geplanten Verkauf sinnvoll sein.

Auswahl des Maklers bzw. der Maklerin für eine verlässliche Vermarktung

Wer nach einer Trennung das Haus verkaufen möchte, wird eine schnelle Abwicklung für einen unbeschwerten, neuen Lebensabschnitt wünschen. Die eigene Vermarktung zögert diesen Prozess häufig hinaus, da Erfahrung in der Abwicklung des Verkaufs fehlt.

Hier auf einen erfahrenen Immobilienmakler bzw. -maklerin zu vertrauen, ist eine sinnvolle Entscheidung. Dieser leistet das gleiche Engagement wie bei einem Verkauf regulärer Immobilien und befreit die früheren Eheleute, sich mit diesem sensiblen und aufwendigen Thema befassen zu müssen. 

Verhandlung und Verkaufsabschluss

Mit einem Makler bzw. einer Maklerin können Sie sämtliche Aufgaben rund um den Hausverkauf bei einer Scheidung an einen Branchenprofi übergeben. Dies macht sich speziell bei der Verhandlung um den tatsächlichen Verkaufspreis und den vertraglichen Abschluss bezahlt. 

Wir von KOCO Immobilien nehmen Ihnen als Immobilienmakler für Düsseldorf und das Rheinland alle Mühen ab, stets in einer neutralen und offenen Kommunikation mit allen beteiligten Seiten. Durch unsere fachkundige Wertermittlung und unsere Branchenerfahrung haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Scheidungsimmobilie in jeder Phase in guten Händen ist.

Tipps für den reibungslosen Ablauf

  • Sprechen Sie den Wunsch für einen Hausverkauf nach Scheidung über einen Immobilienmakler bzw. -maklerin frühzeitig mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin ab, um unnötige Streitigkeiten über dieses Vorgehen zu vermeiden.
  • Neben dem Immobilienverkauf als solchem ist der eventuell gemeinsam abgeschlossene Immobilienkredit zu prüfen. Der Verkauf alleine befreit keine der beiden Parteien von diesen vertraglichen Pflichten. 

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