Geerbte Immobilie verkaufen: Schritte zur Wertermittlung einer geerbten Immobilie
erst-
beratung
erst-
beratung
Geerbte Immobilie verkaufen: Schritte zur Wertermittlung einer geerbten Immobilie
Das Wichtigste in Kürze
- Eine professionelle Immobilienbewertung sorgt für eine präzise Wertermittlung und je nach Verfahren für eine gerichtssichere Bewertung.
- Das ideale Bewertungsverfahren hängt von der Anzahl der Erben und Erbinnen und Ihren Plänen beim Immobilienverkauf ab.
- Allein ein erfahrener und zertifizierter Gutachter bzw. Gutachterin kann eine offizielle und gerichtsfeste Ermittlung des Verkehrswertes vornehmen.
Weshalb eine professionelle Immobilienbewertung?
Im Rahmen einer Erbschaft werden Sie genau wissen wollen, welchen Wert Ihre Immobilie, zum Beispiel Ihr Elternhaus, aufweist. Vor einer Bewertung durch einen Branchenprofi ist zu entscheiden, für welche Zwecke Sie die Wertermittlung nutzen möchten.
Sofern Sie einen einfachen Verkauf des geerbten Hauses oder der geerbten Wohnung anstreben, reicht ein einfaches Kurzgutachten für einen groben Preisrahmen aus. Dem steht ein gerichtsfestes Gutachten gegenüber, beispielsweise um im Rahmen einer Erbengemeinschaft Sicherheit über den Objektwert zu gewinnen.
Welche Dokumente und Informationen werden benötigt?
Der Zweck der Wertermittlung wirkt sich auf die benötigten Informationen zur Immobilienbewertung aus. Für ein einfaches Gutachten, um einen realistischen Verkaufspreis anzusetzen, kann selbst auf eine Vor-Ort-Besichtigung verzichtet werden. Die Bewertung findet hier nach allgemeinen Maßstäben statt, gerne ergänzt um Nachweise über Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Bei einem gerichtsfesten Gutachten, beispielsweise mit dem Vergleichswertverfahren, findet eine deutlich detailliertere Bewertung statt. Hier verschafft sich der Gutachter bzw. die Gutachterin einen Überblick vor Ort und lässt neben individuellen Besonderheiten und Anpassungen der Immobilie die Verkaufspreise des regionalen Umfelds einfließen.
Worauf bei Gutachter oder Sachverständigen achten?
Maklerbüros und spezialisierte Sachverständige bieten gleichermaßen die Wertermittlung von Immobilien an. Oft unterscheiden sich die Kompetenzen dieser Anbieter. Allein ein zertifizierter Gutachter bzw. Gutachterin oder Sachverständiger bzw. Sachverständige ist in der Lage, gerichtsfeste Wertermittlungen von Immobilien vorzunehmen.
Gutachten dieser Art geben Ihnen (und dem Erbschaftsgericht) Sicherheit über den konkreten Objektwert. Die detaillierte Bewertung bringt höhere Kosten mit sich und wird im Regelfall nicht benötigt, wenn Sie einen einfachen Immobilienkauf nach der Erbschaft anstreben.
In dieser Situation reicht eine einfache Wertbestimmung, beispielsweise in Form eines Kurzgutachtens, aus. Zu diesem sind fast alle Immobilienmakler und -maklerinnen in der Lage, oft kommen digitale Lösungen zur einfachen Wertermittlung zum Einsatz. Der Vorteil dieser Bewertungsmethode liegt im deutlich geringeren Preis.
Die Wertermittlung als Basis für den Verkaufspreis
Natürlich können auch zertifizierte Gutachter und Gutachterinnen für ein Maklerbüro tätig sein, um verschiedene Arten der Wertermittlung einer geerbten Immobilie anzubieten. Hier sollte im Vorfeld durch eine klare Absprache festgestellt werden, welche Zwecke das Gutachten erfüllen soll und in welchem Rahmen die geerbte Immobilie verkauft wird.
Als Immobilienmakler für Düsseldorf und die rheinische Region informieren wir Sie gerne über dieses Thema. Neben der Wertermittlung für Ihre Immobilie nehmen wir Ihnen zudem alle Mühen der Vermarktung bis hin zum letzten Notartermin ab, damit Ihr geerbtes Haus oder Ihre geerbte Wohnung sicher und stressfrei verkauft wird.